Die Schiedsperson

Laut Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen ist das Amt der Schiedsperson (SP) eine seit 180 Jahren bestehende, funktionierende Institution, die eine Erfolgsquote von über 50 Prozent bietet. Als SP kann sich jeder bei seiner Kommune bewerben. Der Rat entscheidet, wer als SP tätig werden darf. Das zuständige Amtsgericht übernimmt die Vereidigung. Die SP sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und unparteiisch tätig. Sie sind in Streitschlichtung und Mediation fortgebildet. Sie können schlichten, aber nicht richten. Für Schlichtungsverhandlungen kommen Nachbarschafts- und Grenzstreitigkeiten und geringfügige Straftaten in Frage. Die geringen Kosten für eine Schlichtungsverhandlung - die mündlich und nicht öffentlich abgehalten wird - sind je nach Bundesland unterschiedlich. Sie werden von der antragstellende Partei getragen oder in einem Vergleich geregelt. Ein geschlossener Vergleich ist wie ein Urteil 30 Jahre lang vollstreckbar. Wer für welchen Bezirk zuständig ist, erfährt der Bürger bei seiner Kommune, dem Amtsgericht und der Polizei.





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