Unfalltod auf der L 510

Gericht stellt Verfahren ein


(Symbolbild)Foto:
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(Mike Oelerich)


Ochtrup - Ein tödlicher Verkehrsunfall im Dezember 2010, bei dem ein 27-jähriger Ochtruper ums Leben kam, war am Dienstagmorgen Gegenstand eines Verfahrens vor dem Amtsgericht Steinfurt. Ein 62-jähriger Mann aus Rosendahl (Kreis Coesfeld) musste sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Der angeklagte Unfallfahrer berichtete, dass er an dem Tag um 3.27 Uhr auf der Landstraße 510 aus Steinfurt kommend in Richtung Langenhorst unterwegs war. Kurz vor der Abzweigung zum Bökerhook kam es zu dem tragischen Unfall. „Plötzlich gab es einen Stoß“, erinnerte sich der Beschuldigte. „Ich habe in der Dunkelheit nichts erkennen können. Ich wusste zunächst nicht, was genau passiert war.“


Daraufhin habe er mit seinem Lkw zurückgesetzt und am rechten Straßenrand eine leblose Person entdeckt. Der sofort vom Unfallfahrer alarmierte Notarzt konnte nur noch den Tod des 27-jährigen Ochtrupers feststellen. „Das tut mir alles unendlich Leid“, zeigte sich der Rosendahler von den Geschehnissen in jener Nacht deutlich aufgewühlt. Und er fügte hinzu: „Ich kann den Unfall nicht vergessen, mir geht es seitdem sehr schlecht.“

Die Staatsanwaltschaft sowie die vorsitzende Richterin bewerteten das Unglück schließlich als eine Verkettung unglücklicher Umstände. Zum Tatzeitpunkt seien die Sichtverhältnisse sehr schlecht und die Scheinwerfer des Lkw aufgrund der schweren Beladung zu tief eingestellt gewesen. Zudem war das Unfallopfer alkoholisiert und mit dunkler Kleidung zu Fuß auf der rechten Fahrbahnseite der L510 unterwegs. Durch die Verkettung dieser Umstände sei es letztendlich zu dem tragischen Unglück gekommen, so der Staatsanwalt.

Er betonte zwar, dass der 62-Jährige zum Tatzeitpunkt seine Geschwindigkeit von rund 80 Kilometern pro Stunde aufgrund der Sichtverhältnisse hätte reduzieren müssen, dies allein aber könne nicht als ausschlaggebend für den Unfall gewertet werden. Gegen eine Geldbuße von 950 Euro, die der Angeklagte an eine karitative Einrichtung zahlen muss, wurde das Verfahren eingestellt.



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