Ahlen / Münster - Im Prozess gegen einen heute 40-jährigen ehemaligen Bundeswehrsoldaten aus Rheine, der 1995 in der Ahlener „Westfalen-Kaserne“ eine damals 19 Jahre alte Sanitätssoldatin vergewaltigt haben soll, wurden am Freitag die Plädoyers gehalten.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden könne, und eine Schmerzensgeldzahlung von 1500 Euro. Die Verteidigung sah den Tatvorwurf hingegen nicht als erwiesen an und forderte, „im Zweifel für den Angeklagten“ zu urteilen.







