Münster - Hoffnungsschimmer für so manchen Bummel-Studenten: Wer intensiv im AStA oder in anderen Hochschulgremien mitgearbeitet hat, darf sich mit dem Studium mehr Zeit lassen. Das gelte auch für einen Diplom-Abschluss, der wegen der Bachelor-Reform eigentlich längst abgeschafft sei, entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster in einem jetzt veröffentlichten Beschluss (Az.: 14 B 1344/11). Die Hochschule muss den Kläger vorläufig zur Diplomarbeit zulassen. Die rechtskräftige Entscheidung soll in einem Hauptsacheverfahren fallen.
Ein Student der Fachhochschule Münster hatte geklagt, als die FH ihn im vergangenen Jahr nicht mehr zur Diplomarbeit in Versorgungs- und Entsorgungstechnik zuließ. Die Anmeldefrist sei wegen des Auslaufens des Diplomstudiengangs am 1. März 2011 verstrichen. Der Student hatte sich erst Ende September 2011 angemeldet und war vor Gericht gezogen.