Oberverwaltungsgericht in Münster gibt Student der FH Münster Recht

Engagierte Studierende dürfen beim Abschluss bummeln


Wer intensiv im AStA oder in anderen Hochschulgremien mitgearbeitet hat, darf sich mit dem Studium mehr Zeit lassen.
Wer intensiv im AStA oder in anderen Hochschulgremien mitgearbeitet hat, darf sich mit dem Studium mehr Zeit lassen.
(Foto: kv)


Münster - Hoffnungsschimmer für so manchen Bummel-Studenten: Wer intensiv im AStA oder in anderen Hochschulgremien mitgearbeitet hat, darf sich mit dem Studium mehr Zeit lassen. Das gelte auch für einen Diplom-Abschluss, der wegen der Bachelor-Reform eigentlich längst abgeschafft sei, entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster in einem jetzt veröffentlichten Beschluss (Az.: 14 B 1344/11). Die Hochschule muss den Kläger vorläufig zur Diplomarbeit zulassen. Die rechtskräftige Entscheidung soll in einem Hauptsacheverfahren fallen.

Ein Student der Fachhochschule Münster hatte geklagt, als die FH ihn im vergangenen Jahr nicht mehr zur Diplomarbeit in Versorgungs- und Entsorgungstechnik zuließ. Die Anmeldefrist sei wegen des Auslaufens des Diplomstudiengangs am 1. März 2011 verstrichen. Der Student hatte sich erst Ende September 2011 angemeldet und war vor Gericht gezogen.


Der Kläger bekam Recht. Zwar habe der Student seine acht Semester Regelstudienzeit ebenso überzogen wie die vier Semester Karenzzeit und habe ein zusätzliches Semester drangehängt. Dennoch: Gemäß dem Hochschulrahmengesetz „dürfen Hochschulmitglieder wegen ihrer Tätigkeit in der Selbstverwaltung nicht benachteiligt werden“, wie es im Beschluss heißt. Der klagende Student hatte rund eineinhalb Jahre im AStA (Allgemeiner Studentenausschuss) als Referent für Ökologie und Verkehr gearbeitet. Später war er dann für rund ein Jahr Mitglied des Senats gewesen.

All dies, so die Richter, „rechtfertigt die Annahme, dass der Antragsteller jedenfalls ein Semester unvermeidbar in seinem Studium zurückgeworfen wurde“. Dafür müsse der Student einen Ausgleich erhalten. Daher sei es „überwiegend wahrscheinlich“, dass er einen Anspruch auf Zulassung zur Diplomarbeit habe, so das OVG. Nach Zählungen des Statistischen Bundesamts waren in Deutschland im Wintersemester 2010/2011 noch rund 340 000 Menschen für einen der auslaufenden Studiengänge eingeschrieben.

VON DPA


05 · 01 · 12





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